Passende Alufelgen für den Audi A5 / A5 Avant inkl. S5 (Baujahre 2024–heute): Wir zeigen nur Ausführungen mit Lochkreis 5x112 und passender Mittenbohrung, die laut ABE bzw. Gutachten für den Audi A5 / A5 Avant inkl. S5 als Satz freigegeben sind – derzeit 17–21 Zoll mit Einpresstiefe ET 25–47. Alle Preise als 4er-Satz.
7,5x17 nicht für S5 und Plug-in-Hybrid. 9x20 ET34/ET35 und 9x21 nur mit Abnahme und Eintragung.
ET 30 und 8,5x20 nur mit Felgen der TTG-Fertigung (Teiletypgenehmigung) zulässig.
Freigabe nur für den A5 Avant (B10) – nicht für die A5 Limousine.
7,5x17 nicht für S5 und Plug-in-Hybrid. 9x20 ET34/ET35 und 9x21 nur mit Abnahme und Eintragung.
Die ABE gilt nur für den Audi S5 (ab 2024), nicht für A5 und A5 Avant.
Nicht für den A5 TFSI quattro mit 200 kW (ab 2025) freigegeben.
Freigabe nur für den A5 Avant (B10) – nicht für die A5 Limousine.
8x18 ET45 nur für den A5 TFSIe (Plug-in-Hybrid); S5 mit 8x18 nur mit M+S-Reifen.
7x17 ET41 je nach Motorisierung mit ABE; alle 18- und 19-Zoll-Größen nur mit Eintragung durch einen Prüfingenieur.
Freigabe nur für den A5 Avant (B10) – nicht für die A5 Limousine.
Freigabe nur für den A5 Avant (B10) – nicht für die A5 Limousine.
Freigabe nur für den A5 Avant (B10) – nicht für die A5 Limousine.
8,5x20 ET30 nur mit Teilegutachten (Abnahme und Eintragung nötig).
8x19 ET39 nur mit Teilegutachten (Abnahme und Eintragung nötig).
9,5x19 ET42 nur für den S5.
Der aktuelle A5 trägt die Typbezeichnung F2 – wie der A6 der Baureihen C8 und C9. Gutachten unterscheiden die Modelle über den Nachtragsstand der Typgenehmigung; entscheidend ist, dass der A5 B10 ausdrücklich aufgeführt ist. Für den Plug-in-Hybrid TFSI e gilt teils ein eigener Nachtragsbereich.
Die Radanbindung: Lochkreis 5x112, Nabe 66,5 mm, Radschrauben M14x1,5. Serienmäßig sind Kugelbundschrauben verbaut, Zubehörräder verlangen laut ABE meist Kegelbundschrauben (60°). Das Anzugsmoment beträgt 140 Nm, sofern das Gutachten der Felge nichts anderes vorgibt.
Ab Werk gibt es Räder von 7x17 ET38 bis 8,5x20 ET46, in 18 Zoll etwa 8x18 ET40. 17 Zoll ist aber nur den 2.0 TFSI und TDI ohne Plug-in vorbehalten. Der TFSI e mit 220 kW startet ab Werk bei 18 Zoll, der TFSI e mit 270 kW bei 19 Zoll; im Zubehör beginnen auch er und der S5 bei 18 Zoll. Eine Felge für alle Varianten hat daher mindestens 18 Zoll. Als Zubehörrahmen gelten 18 bis 21 Zoll, 7,5 bis 9,5 Zoll Breite und ET28 bis ET47. Ausführungen außerhalb dieses Rahmens – etwa einzelne 17-Zoll-Räder für die Verbrenner ohne S5 und Plug-in-Hybrid – listen wir laut Herstellerfreigabe (Gutachten).
Die Borbet W mistral anthracite glossy in 8x18 ET40 trifft das 18-Zoll-Serienmaß; ihre ABE nennt für den A5 Kegelbundschrauben mit 28,5 mm Schaft. Ebenfalls in 18 Zoll passt die Tomason TN1 black painted in 8x18 ET38. Für 19 Zoll kommen die Borbet Y black glossy in 8,5x19 ET44 und die itWheels XANA gloss black in 8x19 ET40 in Frage; die XANA hat 70,1 mm Mittenbohrung und wird mit Zentrierring auf 66,5 mm montiert. In 20 Zoll steht die MAM RS6 black painted in 8,5x20 ET42 zur Wahl. Alle genannten Größen haben eine ABE; Felgen mit 66,6 mm Bohrung sitzen ohne Ring auf der Nabe.
Prüfen Sie vor der Bestellung, ob Ihre Variante – Verbrenner, TFSI e oder S5 – samt Reifengröße im Gutachten steht. Montiert wird nur mit den dort genannten Radschrauben, und ein vorhandenes Reifendruck-Kontrollsystem muss nach dem Umbau funktionieren. Mehr Hintergrund liefern die Ratgeber Einpresstiefe, Lochkreis und Mittenbohrung sowie ABE, Teilegutachten und ECE.
Nur wenn die Mittenbohrung der Felge mehr als 0,1 mm größer ist als die Nabe (66,5 mm) – bis 0,1 mm Unterschied sitzt die Felge ohne Ring. Wir weisen bei jeder passenden Ausführung darauf hin.
In vielen Fällen ja. Ob die Sensoren in die neue Felge passen, hängt vom Ventilloch ab – sprechen Sie uns gerne an.
Für den Audi A5 / A5 Avant inkl. S5 kommen 17 bis 21 Zoll infrage. 19 Zoll gilt als guter Kompromiss aus Optik und Fahrkomfort; für Winterräder eignet sich die kleinste für Ihre Version zulässige Größe (bei uns ab 17 Zoll – je nach Motorisierung und Bremsanlage auch größer). Die zulässigen Größen ergeben sich aus der Freigabe der jeweiligen Felge.