Neue Felgen verändern das Fahrzeug – und damit greift das Zulassungsrecht. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, wenn Änderungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen. Räder gehören zu den sicherheitsrelevanten Teilen. Damit die Betriebserlaubnis erhalten bleibt, brauchen Sie für Zubehörfelgen einen der folgenden Nachweise: eine ABE, eine ECE-Genehmigung oder ein Teilegutachten mit Abnahme. Was die Unterschiede sind und was Sie jeweils tun müssen, erfahren Sie hier.
Die Nachweise im Überblick
| Nachweis | Was ist das? | Abnahme nötig? | Mitführen |
|---|---|---|---|
| ABE (§ 22 StVZO) | Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, erteilt vom Kraftfahrt-Bundesamt | nein, sofern die ABE keine Abnahme fordert | Kopie der ABE |
| ECE-Genehmigung (z. B. UN-ECE R124) | Internationale Genehmigung für Räder | nein, im genehmigten Verwendungsbereich | Nachweis der Genehmigung empfohlen |
| Teilegutachten | Gutachten eines Technischen Dienstes, z. B. TÜV oder DEKRA | ja, Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO | Abnahmebescheinigung |
| Ohne Gutachten | Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO | ja, aufwendig | berichtigte Fahrzeugpapiere |
Steht mein Auto im Gutachten? So prüfen Sie es
ABE und Teilegutachten enthalten einen Verwendungsbereich: eine Liste der Fahrzeuge, für die die Felge freigegeben ist. Diese Angaben gleichen Sie mit Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I ab:
- Feld 2.1 und 2.2: Herstellerschlüsselnummer und Typschlüsselnummer – damit lässt sich Ihr Fahrzeug eindeutig zuordnen.
- Feld D.2: Typ, Variante und Version des Fahrzeugs.
- Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung, die in vielen Gutachten als Kriterium dient.
- Feld P.2: Nennleistung in kW, denn manche Freigaben gelten nur bis zu einer bestimmten Leistung.
Steht Ihr Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich, ist die Felge für Sie nicht ohne Weiteres zulässig – auch wenn Lochkreis und Mittenbohrung passen. Prüfen Sie außerdem die Spalte mit den Auflagen: Dort steht zum Beispiel, ob Kotflügelkanten bearbeitet werden müssen, ob Schneeketten erlaubt sind oder ob bestimmte Reifenfabrikate vorgeschrieben sind.
ABE: Montieren, Auflagen beachten, losfahren
Die Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO ist der bequemste Weg. Die Felge ist für bestimmte Fahrzeugtypen freigegeben, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. „Eintragungsfrei“ bedeutet aber nicht „bedingungslos“: Die ABE enthält einen Verwendungsbereich und Auflagen, die Sie einhalten müssen. Typisch sind:
- nur bestimmte Fahrzeugtypen oder Motorisierungen,
- festgelegte Reifengrößen,
- vorgeschriebene Radschrauben oder Zentrierringe,
- Hinweise zu Schneeketten oder zur Freigängigkeit.
Eine Kopie der ABE gehört nach § 19 Abs. 4 StVZO ins Fahrzeug. Manche ABEs enthalten die Auflage, dass der Anbau von einem Sachverständigen abgenommen werden muss – dann gilt dasselbe wie beim Teilegutachten.
ECE R124: Eintragungsfrei im Verwendungsbereich
Räder mit einer Genehmigung nach der UN-Regelung Nr. 124 fallen unter § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO. Werden sie innerhalb ihres genehmigten Verwendungsbereichs montiert und eventuelle Einschränkungen beachtet, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen. ECE-Räder sind häufig Ersatzräder, die sich an den Abmessungen der Serienräder orientieren. Für Tuningfelgen mit abweichender Breite oder Einpresstiefe kommt eher ein Teilegutachten zum Einsatz.
Teilegutachten: Abnahme beim Prüfingenieur
Viele Tuningfelgen werden mit einem Teilegutachten geliefert. Darin hat ein Technischer Dienst geprüft, an welchen Fahrzeugen und mit welchen Reifen die Felge verwendet werden darf. Damit die Betriebserlaubnis wirksam bleibt, muss der Anbau nach § 19 Abs. 3 Nr. 3 StVZO unverzüglich abgenommen werden. Das übernimmt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur, etwa bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS.
So läuft die Änderungsabnahme ab
- Gutachten prüfen: Ist Ihr Fahrzeugtyp aufgeführt? Passen Reifengröße, Schrauben und Auflagen?
- Räder montieren: Felgen mit den zulässigen Reifen und den vorgeschriebenen Schrauben montieren lassen, idealerweise in einer Fachwerkstatt.
- Termin vereinbaren: Bei einer Prüfstelle oder Werkstatt mit Prüfstützpunkt.
- Unterlagen mitnehmen: Zulassungsbescheinigung Teil I, Teilegutachten und gegebenenfalls Unterlagen zu Fahrwerk oder Spurverbreiterung.
- Abnahme: Der Prüfer kontrolliert Felgen, Reifen, Freigängigkeit beim Lenken und Einfedern sowie die Einhaltung der Auflagen und bestätigt den ordnungsgemäßen Anbau.
- Papiere: Die Abnahmebescheinigung führen Sie im Fahrzeug mit. Je nach Auflage reicht es, die Fahrzeugpapiere bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle, etwa bei Umzug oder Halterwechsel, berichtigen zu lassen. Schreibt das Gutachten eine sofortige Berichtigung vor, müssen Sie zeitnah zur Zulassungsstelle.
Die Kosten hängen von Prüforganisation, Region und Aufwand ab. Erkundigen Sie sich vorab bei der Prüfstelle Ihrer Wahl.
Ohne Gutachten: Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO
Gibt es für eine Felge weder ABE noch ECE-Genehmigung noch Teilegutachten für Ihr Fahrzeug, bleibt nur die Begutachtung im Einzelfall. Dabei muss die Eignung nachgewiesen werden, was Festigkeitsnachweise erfordern kann. Das ist aufwendig, teuer und nicht immer erfolgreich. Anschließend werden die Papiere bei der Zulassungsstelle berichtigt. Für die Praxis gilt deshalb: Wählen Sie Felgen, für die eine Freigabe für Ihr Fahrzeug vorliegt.
Sonderfall Originalfelgen
Originalfelgen Ihres Fahrzeugtyps dürfen Sie in den Rad-Reifen-Kombinationen fahren, die in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bzw. den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind. Dann ist keine Abnahme erforderlich. Achtung: Originalfelgen eines anderen Modells oder einer anderen Marke sind nicht automatisch erlaubt, auch wenn Lochkreis und Mittenbohrung passen.
Reifen gehören dazu
Gutachten und ABE gelten immer für eine Rad-Reifen-Kombination. Achten Sie auf:
- die zulässige Reifengröße für Ihr Fahrzeug,
- Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex mindestens wie in den Fahrzeugpapieren,
- Hinweise zu Winterreifen und Schneeketten,
- passende Sensoren, wenn Ihr Fahrzeug ein direktes Reifendruckkontrollsystem hat.
Was passiert ohne Abnahme?
Fahren Sie mit Felgen, deren Teilegutachten eine Abnahme verlangt, ohne diese Abnahme, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Mögliche Folgen:
- Bußgeld: Laut Bußgeldkatalog 50 Euro für den Betrieb ohne Betriebserlaubnis; wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, drohen höhere Beträge und ein Punkt in Flensburg.
- Hauptuntersuchung: Nicht abgenommene Räder führen zu einem Mangel, die Plakette gibt es dann nicht.
- Versicherung: Nach einem Unfall kann die Versicherung je nach Vertrag und Einzelfall Regress nehmen oder Leistungen kürzen, insbesondere wenn die Änderung zum Schaden beigetragen hat.
Tipps für den stressfreien Felgenkauf
- Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Fahrzeug mit Typ und Motorisierung im Gutachten oder in der ABE steht.
- Bewahren Sie eine Kopie der Papiere im Handschuhfach auf.
- Lassen Sie Räder von einer Fachwerkstatt montieren und die Radschrauben nach 50 bis 100 km nachziehen.
- Planen Sie bei Tieferlegung oder Spurverbreiterung ein, dass alle Teile zusammen abgenommen werden müssen.
Bei Rad-Held finden Sie zu jeder Felge die Angaben zur Freigabe. Bei Fragen zu Ihrem Fahrzeug helfen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail. Wie Sie Einpresstiefe, Lochkreis und Mittenbohrung richtig lesen, erklärt unser Ratgeber Felgen-Kennzahlen einfach erklärt. Passende Räder finden Sie unter Felgen nach Fahrzeug oder nach Größe sortiert, zum Beispiel in 19 Zoll.
Häufige Fragen
Muss ich Felgen mit ABE eintragen lassen?
Nein, Felgen mit ABE sind eintragungsfrei, sofern Sie die Auflagen einhalten, etwa Fahrzeugtyp, Reifengröße und Schrauben. Eine Kopie der ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Verlangt die ABE ausdrücklich eine Abnahme, ist diese durchzuführen.
Was ist der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten?
Mit ABE dürfen Sie die Felgen nach der Montage direkt fahren, wenn die Auflagen erfüllt sind. Beim Teilegutachten muss ein Prüfingenieur oder Sachverständiger den Anbau unverzüglich abnehmen, erst dann bleibt die Betriebserlaubnis wirksam.
Sind Felgen mit ECE R124 eintragungsfrei?
Ja, solange sie im genehmigten Verwendungsbereich montiert und eventuelle Einschränkungen beachtet werden. ECE-Räder orientieren sich häufig an den Serienabmessungen; für Tuningfelgen mit abweichenden Maßen wird meist ein Teilegutachten verwendet.
Was kostet es, Felgen eintragen zu lassen?
Die Kosten einer Änderungsabnahme hängen von Prüforganisation, Region und Aufwand ab. Fragen Sie am besten vorab bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS nach. Kommen weitere Kosten für die Berichtigung der Papiere hinzu, richten sich diese nach der Gebührenordnung der Zulassungsstelle.
Was passiert, wenn ich Felgen ohne Abnahme fahre?
Dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Es droht ein Bußgeld, bei der Hauptuntersuchung gibt es einen Mangel, und nach einem Unfall kann die Versicherung je nach Fall Regress nehmen oder Leistungen kürzen.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Herstellerangaben, Gutachten und die aktuelle Rechtslage.