Die Offroad-Versionen von Surron sind für Motocross- und Enduro-Strecken sowie für Privatgelände gebaut. Sie haben keine Straßenzulassung und dürfen deshalb nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, auch nicht auf Feld- oder Waldwegen.
Ohne die Vorgaben für den Straßenverkehr sind die Offroad-Versionen ganz auf das Gelände ausgelegt. Zur Auswahl stehen:
Erlaubt ist das Fahren nur dort, wo kein öffentlicher Verkehr stattfindet und eine Genehmigung vorliegt:
Öffentliche Straßen, öffentlich zugängliche Parkplätze, Feldwege und Waldwege sind tabu. Die Landeswaldgesetze verbieten das Fahren mit Kraftfahrzeugen im Wald grundsätzlich. Entscheidend ist nicht, wem eine Fläche gehört, sondern ob sie öffentlich zugänglich ist.
Wer ein Offroad-Modell auf öffentlichen Wegen fährt, riskiert mehr als ein Bußgeld:
Wer auch auf öffentlichen Straßen fahren möchte, wählt eine Version aus der Kategorie Surron mit Straßenzulassung. Die rechtlichen Hintergründe fasst der Ratgeber Surron-Straßenzulassung in Deutschland zusammen.
Da Sie mit einem Offroad-Modell nicht zur Strecke fahren dürfen, planen Sie einen Anhänger oder Transporter ein. Auf der Strecke gehören Crosshelm, Brille, Handschuhe, Stiefel und Protektoren zur Grundausstattung, viele Betreiber schreiben das ohnehin vor. Den Akku laden Sie mit dem passenden Ladegerät und lagern ihn außerhalb der Saison kühl, trocken und teilgeladen.
Welches Modell zu Körpergröße und Fahrkönnen passt, zeigt der Surron-Modellvergleich. Für junge Fahrer gibt es eine eigene Auswahl unter Surron für Kinder und Jugendliche. Wir liefern per Spedition innerhalb Deutschlands, eine Abholung ist nach Absprache möglich – die berechneten Versandkosten erstatten wir Ihnen dann.
Nein. Feld- und Waldwege gehören zum öffentlichen Raum, Fahrzeuge ohne Zulassung haben dort nichts zu suchen. Erlaubt sind nur Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers und genehmigte Strecken.
Auf nicht öffentlichem Privatgelände und genehmigten Strecken schreibt das Straßenverkehrsrecht keinen Führerschein vor. Streckenbetreiber und Vereine können jedoch eigene Regeln aufstellen, etwa zu Ausrüstung oder Alter. Erkundigen Sie sich vorab beim jeweiligen Betreiber.
Fahren ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkt. Fehlen Haftpflichtversicherung oder erforderliche Fahrerlaubnis, liegen Straftaten vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden können; das Fahrzeug kann eingezogen werden. Bei einem Unfall haften Sie zudem persönlich für alle Schäden.
Offroad-Versionen haben ab Werk weder Typgenehmigung noch CoC für den Straßenverkehr. Eine nachträgliche Zulassung über eine Einzelbegutachtung wäre, wenn überhaupt, sehr aufwendig und nicht planbar. Wer auch auf der Straße fahren möchte, entscheidet sich besser gleich für eine Straßenversion.