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069 94320677

3 Jahre Garantie

Stand: 02.11.2026

Auf neue E-Bikes aus unserem Shop geben wir Ihnen zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine eigene Garantie von 3 Jahren auf Akku, Motor, Rahmen und Getriebe bzw. Schaltung. Im Garantiefall holen wir das E-Bike kostenlos bei Ihnen ab, prüfen es und liefern es Ihnen repariert oder als neues Rad zurück – in der Regel innerhalb von 10 bis 14 Werktagen ab Abholung.

Auf einen Blick

  • Garantiezeit: 3 Jahre ab Lieferung
  • Gilt für: alle neuen E-Bikes aus unserem Shop (nicht für Surron-Fahrzeuge und Felgen)
  • Umfasst: Akku, Motor, Rahmen und Getriebe bzw. Schaltung
  • Ablauf: E-Mail an kontakt@rad-held.com – kostenlose Abholung – Prüfung – Reparatur oder Ersatz – Rücklieferung
  • Kosten im Garantiefall: keine
  • Ihre gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bleibt vollständig erhalten

Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt

Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen bei Mängeln die gesetzlichen Rechte (Gewährleistung) gegenüber uns als Verkäufer zu. Bei neuer Ware gelten sie 2 Jahre ab Lieferung. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist für Sie unentgeltlich. Die Garantie gilt zusätzlich und schränkt diese Rechte nicht ein. Sie entscheiden selbst, ob Sie im Einzelfall Ihre gesetzlichen Rechte oder die Garantie geltend machen. Die Bedingungen und Ausschlüsse dieser Garantie gelten nicht für Ihre gesetzlichen Rechte.

1. Garantiegeber

PPN GmbH
Goethestr. 15–17
60313 Frankfurt am Main
E-Mail: kontakt@rad-held.com
Telefon: 069 94320677

2. Für welche Ware gilt die Garantie?

Die Garantie gilt für E-Bikes (Pedelecs), die Sie als Neuware bei uns über rad-held.com gekauft haben, und zwar in allen Kategorien unseres E-Bike-Sortiments – zum Beispiel City-, Trekking-, SUV-, Urban-, Kompakt- und Gravel-E-Bikes, E-Mountainbikes und Lastenräder. Sie steht Ihnen als Käufer des E-Bikes zu.

Nicht erfasst sind Surron-Fahrzeuge, Felgen sowie separat gekauftes Zubehör und Ersatzteile. Für diese Produkte gelten die gesetzliche Gewährleistung und gegebenenfalls die Garantie des jeweiligen Herstellers.

3. Was ist von der Garantie umfasst?

Wir garantieren, dass die folgenden Baugruppen während der Garantiezeit frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und bei bestimmungsgemäßer Nutzung funktionieren:

  • Akku: Antriebsakku einschließlich Batteriemanagement, Gehäuse, Halterung und Ladebuchse sowie das mitgelieferte Ladegerät (zur Kapazität siehe Abschnitt 4).
  • Motor: Antriebseinheit (Mittel- oder Nabenmotor) einschließlich Motorsteuerung, Sensoren, Display bzw. Bedieneinheit und Kabelbaum des Antriebssystems.
  • Rahmen: Rahmen und Gabel einschließlich Hinterbau, bei gefederten Modellen auch Federgabel und Dämpfer (zum Beispiel bei Bruch, Rissen oder Funktionsausfall). Regelmäßiger Service der Federelemente ist nicht umfasst.
  • Getriebe und Schaltung: Schaltwerk, Umwerfer, Schalthebel bzw. Drehgriff sowie Naben- oder Tretlagergetriebe, auch stufenlose und elektronische Schaltungen einschließlich ihrer Steuerung.

4. Akku: Defekt und Kapazität

Beim Akku liegt ein Garantiefall vor, wenn er defekt ist – er lässt sich zum Beispiel nicht mehr laden, schaltet unvermittelt ab oder meldet einen Fehler – oder wenn seine nutzbare Kapazität innerhalb der Garantiezeit auf weniger als 70 % der Nennkapazität sinkt. Ein Kapazitätsverlust bis zu diesem Wert ist normale Alterung eines Lithium-Ionen-Akkus und kein Garantiefall. Die Kapazität messen wir bei der Prüfung mit der Diagnose-Software des Antriebsherstellers oder mit einem vollständigen Lade- und Entladetest.

5. Was ist nicht umfasst?

  • Verschleißteile bei normaler Abnutzung, insbesondere Reifen und Schläuche, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Kette bzw. Riemen, Ritzel bzw. Kassette, Kettenblätter, Schalt- und Bremszüge sowie Griffe. Weisen diese Teile einen Material- oder Herstellungsfehler auf, gilt die gesetzliche Gewährleistung.
  • Schäden durch Unfall, Sturz oder sonstige äußere Einwirkung, etwa Vandalismus oder einen Diebstahlversuch.
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung, zum Beispiel Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts, Einsatz außerhalb des vom Hersteller vorgesehenen Einsatzbereichs oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
  • Schäden durch Tuning oder Eingriffe in das Antriebssystem (zum Beispiel Tuning-Module oder das Anheben der Unterstützungsgrenze) sowie durch nicht fachgerecht ausgeführte Umbauten oder Reparaturen.
  • Schäden durch fehlende Pflege oder Wartung entgegen der Anleitung des Herstellers, zum Beispiel durch Reinigung mit dem Hochdruckreiniger.
  • Am Akku: Schäden durch Tiefentladung, Lagerung oder Laden außerhalb der vom Hersteller angegebenen Temperaturen, Laden mit einem nicht zugelassenen Ladegerät oder Eintauchen in Wasser.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  • Optische Veränderungen ohne Einfluss auf die Funktion, die nach der Lieferung entstehen, zum Beispiel Kratzer oder Steinschläge, sowie Wartungs-, Inspektions- und Einstellarbeiten.

6. Garantiezeit und Geltungsbereich

Die Garantie beginnt am Tag der Lieferung des E-Bikes an Sie und dauert 3 Jahre. Maßgeblich ist das Lieferdatum aus unseren Versandunterlagen. Der Garantiefall muss innerhalb der Garantiezeit bei uns gemeldet werden. Eine Reparatur oder ein Austausch verlängert die Garantiezeit nicht; für ein Ersatzrad gilt die verbleibende Garantiezeit des ursprünglichen E-Bikes.

Die Garantie gilt in Deutschland: Abholung und Rücklieferung im Garantiefall erfolgen an eine Adresse in Deutschland.

7. So machen Sie die Garantie geltend

  1. Melden: Schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@rad-held.com mit Ihrer Bestellnummer, einer kurzen Beschreibung des Problems und nach Möglichkeit Fotos oder einem kurzen Video, bei Fehlermeldungen gern mit einem Foto des Displays. Telefonisch erreichen Sie uns unter 069 94320677.
  2. Abholung: Wir melden uns bei Ihnen und organisieren die kostenlose Abholung per Spedition zu einem abgestimmten Termin. Bitte versenden Sie das E-Bike oder den Akku nicht selbst als Paket – Lithium-Akkus unterliegen beim Transport Gefahrgutvorschriften.
  3. Prüfung: Wir oder eine von uns beauftragte Fachwerkstatt prüfen das E-Bike.
  4. Reparatur oder Ersatz: Liegt ein Garantiefall vor, reparieren wir das E-Bike oder tauschen das defekte Bauteil gegen ein neues aus. Ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht sinnvoll, erhalten Sie ein neues E-Bike desselben Modells oder, wenn dieses nicht mehr lieferbar ist, ein gleichwertiges Modell. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
  5. Rücklieferung: Wir liefern Ihnen das reparierte oder neue E-Bike in der Regel innerhalb von 10 bis 14 Werktagen ab Abholung. Dauert es zum Beispiel wegen der Lieferzeit eines Ersatzteils länger, informieren wir Sie.

Teile, Arbeitszeit, Abholung und Rücklieferung sind im Garantiefall für Sie kostenlos. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt – etwa bei Verschleiß oder einem Unfallschaden –, informieren wir Sie vorab. Eine Reparatur führen wir dann nur nach Ihrem Auftrag und auf Grundlage eines Kostenvoranschlags aus.

8. Herstellergarantien

Gibt der Hersteller des E-Bikes oder des Antriebssystems eine eigene Garantie, bleibt diese unberührt. Sie können sie nach den Bedingungen des Herstellers zusätzlich in Anspruch nehmen.

9. Datenschutz

Ihre Angaben verwenden wir, um den Garantiefall zu bearbeiten. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Garantiebedingungen gelten für E-Bikes, die ab dem 2. November 2026 bei uns bestellt werden.

Häufige Fragen

Kostet mich die Garantie etwas?

Nein. Die Garantie ist im Kaufpreis enthalten. Im Garantiefall sind Abholung, Prüfung, Reparatur oder Ersatz und Rücklieferung für Sie kostenlos.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber uns als Verkäufer und gilt 2 Jahre ab Lieferung für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Die Garantie ist unsere freiwillige Zusage: Sie gilt 3 Jahre ab Lieferung für Akku, Motor, Rahmen und Getriebe bzw. Schaltung, wenn dort während der Garantiezeit ein Material- oder Herstellungsfehler auftritt. Beide gelten nebeneinander.

Wie lange bin ich ohne mein E-Bike?

In der Regel erhalten Sie Ihr repariertes oder ein neues E-Bike innerhalb von 10 bis 14 Werktagen ab Abholung zurück. Dauert es länger, etwa wegen der Lieferzeit eines Ersatzteils, informieren wir Sie.

Muss ich das E-Bike selbst verpacken und verschicken?

Nein. Wir organisieren die Abholung per Spedition zu einem abgestimmten Termin. Bitte versenden Sie das E-Bike oder den Akku nicht selbst als Paket, denn Lithium-Akkus unterliegen beim Transport Gefahrgutvorschriften.

Mein Akku hält nicht mehr so lange wie am Anfang. Ist das ein Garantiefall?

Ein gewisser Kapazitätsverlust ist normale Alterung. Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Akku defekt ist oder seine nutzbare Kapazität innerhalb von 3 Jahren auf weniger als 70 % der Nennkapazität sinkt. Das messen wir bei der Prüfung.

Gilt die Garantie auch für Surron-Fahrzeuge und Felgen?

Nein, die 3-Jahres-Garantie gilt nur für E-Bikes. Für Surron-Fahrzeuge und Felgen gelten die gesetzliche Gewährleistung und gegebenenfalls die Garantie des Herstellers.

Was brauche ich, um die Garantie geltend zu machen?

Ihre Bestellnummer und eine kurze Beschreibung des Problems, am besten mit Fotos. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail; den Rest organisieren wir.